Der Rahmenlehrplan legt die Lernziele und -inhalte für den Unterricht an der Berufsschule fest. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Ausbildungsrahmenplan, der die entsprechenden Fertigkeiten und
    Kenntnisse innerhalb der Ausbildung im Betrieb regelt und Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung ist.
    
    Rahmenlehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz beschlossen, nachdem sie mit den Ausbildungsordnungen abgestimmt wurden, und werden dann von den Bundesländern übernommen oder entsprechend
    den Bedürfnissen der Berufsschule in eigene Lehrpläne umgesetzt.